Aktuelle Information

Kreis Lippe. Das Jobcenter Lippe weist darauf hin, dass sämtliche Servicebüros und Außenstellen des Jobcenters am 28. August 2024 wegen einer internen Veranstaltung geschlossen sein werden. Dies gilt auch für die telefonische Erreichbarkeit.

 Mitteilungen aus Rat und Verwaltung

Das Rathaus und das Bürgerzentrum bleiben am 

Freitag, 30. August 2024, in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr geschlossen. 

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Vielen Dank! 

Gemeinde Augustdorf und Stadt Blomberg sind neue Partnerkommunen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Detmold-Lippe

Detmold.  Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) Detmold-Lippe hat erneut Zuwachs bekommen: Nachdem zuletzt die Städte Detmold, Horn-Bad Meinberg und Lage sowie die Gemeinde Schlangen ihre Aufgaben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gebündelt hatten, um das Thema kommunale Sicherheit vor Ort effektiv und zukunftsfähig zu gestalten, haben sich nun auch die Gemeinde Augustdorf und die Stadt Blomberg der Kooperation angeschlossen. 

„Die interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich ist eine Win-win-Situation für alle beteiligten Kommunen, da der KOD Detmold-Lippe nun eine deutlich erhöhte Präsenz in der Fläche hat“, sagt Detmolds Bürgermeister Frank Hilker. Es sei das richtige Signal, dass sich das Team immer weiter professionalisiert und gut ausgerüstet habe, um auch in schwierigen Situationen wirksam aufzutreten. „Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein absolutes Zukunftsmodell und perspektivisch auch für viele andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung denkbar“, so Hilker.

Der KOD Detmold-Lippe ist jetzt auf einer eine Fläche von insgesamt 512 Quadratkilometern für 161.000 Einwohner verantwortlich. Aktuell sind 16 Mitarbeitende mit sieben Fahrzeugen in diesem Bereich eingesetzt. „Alle Kommunen stehen vor den gleichen Herausforderungen. Die Idee der Zusammenarbeit im Bereich des ordnungsbehördlichen Außendienstes hat sich als absolut sinnvoll herausgestellt und erhält landesweite Beachtung“, freut sich Peer Reese, Abteilungsleiter Ordnung, Kommunaler Ordnungsdienst, Gewerbe und Wahlen bei der Stadt Detmold. Regelmäßig gibt es in Detmold Anfragen anderer Behörden, die sich darüber informieren wollen, wie der KOD Detmold-Lippe aufgestellt ist und wie genau die Zusammenarbeit funktioniert.

Auch die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sind in allen beteiligten Kommunen durchweg positiv. Die Kontrollen an Brennpunkten und zum Beispiel auf Schulgeländen führten bereits dazu, dass die Anzahl der Sachbeschädigungen an städtischen Gebäuden deutlich rückläufig ist.

Die Koordinierung des KOD erfolgt über eine eigene Leitstelle, die bei der Stadt Detmold eingerichtet ist. Die Leitstelle optimiert Erreichbarkeiten und setzt die Einsatzkräfte dadurch noch effektiver ein. Alle Städte und Gemeinden haben besondere Brennpunkte benannt, die regelmäßig angefahren und überprüft werden. Denn: Sicherheit ist eine notwendige Voraussetzung, um sich in der persönlichen Umgebung wohlfühlen zu können. 

Daneben ist eine gute Sicherheitslage auch ein wesentlicher Standort- und Attraktivitätsfaktor für jede Stadt oder Gemeinde. „Die Präsenzstreifen sowie die Kontrollen auf öffentlichen Flächen von den sehr gut ausgebildeten und auch sehr gut ausgestatteten Mitarbeitenden werden von den Augustdorfer Bürgerinnen und Bürgern positiv wahrgenommen und stärken dadurch das Sicherheitsgefühl“, bestätigt Augustdorfs Bürgermeister Thomas Katzer. Auch Christoph Dolle, Bürgermeister der Stadt Blomberg, ist überzeugt: „Der Kommunale Ordnungsdienst ist für die Stadt Blomberg eine große Chance, weil wir durch die Kooperation ein deutlich breiteres Zeitspektrum abdecken und somit viel flexibler mit den eigenen begrenzten Personalkapazitäten umgehen können.“

Der KOD Detmold-Lippe nimmt die Aufgaben der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr wahr. Neben Präsenzstreifen erfolgen Jugendschutzkontrollen, die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Ordnung- und Gewerberecht, die Ermittlung von Verursachern, zum Beispiel bei wilden Müllablagerungen, Präsenz und Überwachung bei Veranstaltungen und vieles mehr. Das Aufgabengebiet ist vielseitig und entwickelt sich ständig weiter. Als „sehr gut“ bewertet Teamleiter Peer Resse die Zusammenarbeit mit der Polizei. Auch um die Beseitigung nächtlicher Ruhestörung, die früher von der Polizei bearbeitet wurde, aber Aufgabe der Ordnungsämter ist, kümmert sich der KOD.

Der KOD Detmold-Lippe ist unter der Rufnummer 05231 977-777 erreichbar und montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 22 Uhr, freitags von 8 bis 2 Uhr nachts sowie samstags von 15 Uhr bis 2 Uhr nachts im Einsatz.

Bild: Ein starkes Team für die Sicherheit in ihren Kommunen (von links): Andreas Fenske (Stadt Detmold, Fachbereichsleiter Städtische Betriebe und Ordnung), Peer Reese (Abteilungsleiter Ordnung, Kommunaler Ordnungsdienst, Gewerbe und Wahlen bei der Stadt Detmold), Mohsen Jalalivarnamkhasti, Diana Boschmann und Maximilian Sieveke (KOD Detmold-Lippe) sowie die Bürgermeister Heinz-Dieter-Krüger (Horn-Bad Meinberg), Christoph Dolle (Blomberg), Frank Hilker (Detmold), Matthias Kalkreuter (Lage), Thomas Katzer (Augustdorf) und Marcus Püster (Schlangen).  

 Mitteilungen aus Rat und Verwaltung 21. August 2024 

Am Montag, 26. August 2024, findet um 14.30 Uhr wieder die Vorlesestunde in der Gemeindebücherei Augustdorf in Kooperation mit dem Ev. FamZ Kita Regenbogen und Jona und der DRK-Kita, Haustenbecker Straße 2, statt. 

Dazu möchten wir alle Kinder, Erwachsenen und Erzieher herzlich einladen. 

Es wird aus dem Buch „Hase Hibiskus und der große Streit“ vorgelesen. 

Hier eine kurze Inhaltsangabe: Hase Hibiskus und Maxi Maus sind allerbeste Freunde. Doch heute streiten sich die beiden, dass sich die Balken biegen! Werden Sie sich am Ende wieder vertragen? 

Wir freuen uns über jeden kleinen und großen Besucher 

Sehr geehrte Grundstücks- und Immobilieneigentümer, im Zusammenhang mit privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Augustdorf ist es in letzter Zeit vermehrt zu äußerst unangenehmen Situationen gekommen. Diese Vorkommnisse nehmen die Gemeindewerke zum Anlass, nochmals auf die Zuständigkeiten und die Eigenverantwortung eines jeden Haus- und Immobilienbesitzers hinzuweisen.
Grundsätzlich regelt die Zuständigkeiten im Gemeindegebiet Augustdorf eindeutig die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Augustdorf vom 17. September 2010. Vereinfacht ausgedrückt ist der Grundstücks-/Immobilieneigentümer für den Teil der Abwasseranlage zuständig und verantwortlich, der sich auf seinem Grundstück befindet. Erst im öffentlichen Verkehrsraum geht die Zuständigkeit auf das Abwasserwerk über.
Das bedeutet:
Ist der Revisionsschacht/Kontrollschacht auf dem Privatgelände verstopft, ist das Abwasserwerk für die Beseitigung des Schadens nicht zuständig. Es wird daher empfohlen, den Schacht bzw. die Revisionsöffnungen im Gebäude mindestens einmal im Jahr auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Dazu reicht meist ein Blick in den geöffneten Schacht, um zu sehen, ob das Gerinne den Wasserfluss frei abführt. Bei Ablagerungen hilft meistens ein großzügiges Abspülen mit dem Gartenschlauch von außerhalb durch den geöffneten Schachtdeckel.

Bei größeren abflussbehindernden Ablagerungen sollte man rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Erfahrung zeigt, dass der Ärger über eine solche Rechnung weit weniger groß ist wie der Schaden, der entsteht, wenn eine Toilette wegen einer Verstopfung die Fäkalien über die Bade- oder Duschwanne wieder in das Badezimmer ergießt. Auch ist grundsätzlich und im eigenen Interesse der Grundstückeigentümer generell davon abzusehen, Speisereste in der Toilette zu entsorgen. Neben sehr unangenehmen Verstopfungen kann dadurch auch größeres Ungeziefer bis hin zu diversen Nagern angelockt werden.

Solche Szenarien möchte sicher niemand gern erleben und sie sind ohne großen Aufwand vermeidbar. Darum appelliert das Abwasserwerk an alle Hausbesitzer, den Rat zu befolgen, ihren in der Satzung festgeschriebenen Pflichten nachzukommen und mindestens einmal jährlich ihren Schmutzwasserübergabeschacht zu kontrollieren. Das Abwasserwerk kontrolliert und spült regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen das gesamte öffentliche Kanalnetz.

Vielen Dank!
Ihre Gemeindewerke Augustdorf

Rechtsgrundlage:
Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Augustdorf vom 17. September 2010, §§ 6-9 und § 13

Der Kreis Lippe warnt aktuell vor einem Mann, der sich fälschlicher Weise als Mitarbeiter des Jugendamts ausgibt und angeblich Kinder in Obhut nehmen will. So ist es am Mittwochnachmittag, 7. August, bei einem Fall in Kalletal geschehen.

Dort hatte ein Mann am Haus einer Familie geklingelt. Als die Mutter die Tür öffnete, stellte sich der Herr als angeblicher Mitarbeiter des Jugendamtes vor und gab an, das Kind der Frau in Obhut nehmen zu müssen. Auf Nachfrage der skeptischen Mutter, von welchem Jugendamt er denn käme, habe der ihr unbekannte Herr mit „das darf ich nicht sagen“ geantwortet. Nachdem die Mutter ihn aufgefordert hatte, sich auszuweisen, redete sich der Fremde damit heraus, dass er diesen im Auto liegengelassen habe. Daraufhin schloss die Mutter geistesgegenwärtig die Tür und verständigte die Polizei.

Das Jugendamt des Kreises Lippe stellt klar, dass es sich bei dem Mann keinesfalls um einen Mitarbeiter des Jugendamts des Kreises Lippe handelt und bittet die Lipperinnen und Lipper um erhöhte Wachsamkeit. Obwohl bislang nur dieser Fall bekannt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der nicht näher beschriebene Mann auch andernorts fälschlicherweise als Mitarbeiter des Jugendamts ausgibt oder bereits ausgegeben hat.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes des Kreises Lippe besitzen einen Dienstausweis und legen diesen vor. Außerdem treten die Kolleginnen und Kollegen des Jugendamtes bei in Inobhutnahmen niemals alleine auf. „Die Mutter hat in diesem Fall genau richtig reagiert“, sagt Ulrike Glathe, Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie des Kreises Lippe. Die Polizei Lippe hat die Ermittlungen aufgenommen.

In Zweifelsfällen wenden sich die Bürgerinnen und Bürger an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts in den jeweiligen Regionalbüros des Kreises Lippe: Regionalbüro Blomberg (zuständig für Blomberg, Schieder-Schwalenberg, Horn-Bad Meinberg und Lügde) 05231 / 622050; Regionalbüro Dörentrup (Dörentrup, Barntrup, Extertal und Kalletal) 05231 / 621655; Regionalbüro Oerlinghausen (Oerlinghausen, Leopoldshöhe, Augustdorf und Schlangen) 05231 / 621510 oder an die Polizei unter der Notrufnummer 110.  Das Jugendamt des Kreises Lippe ist für zwölf Kommunen in Lippe zuständig. Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo haben jeweils eigene Jugendämter.

Eine generelle Benutzungspflicht für Radwege existiert nicht mehr.

Detmold. An einigen Detmolder Straßen hängen seit kurzem neue Hinweisschilder. Sie tragen die Aufschrift „Fahrradfahren auf der Fahrbahn erwünscht“ und zeigen per Piktogramm einen Abstand zwischen Pkw und Fahrrad von 1,5 Metern an. Dabei verfügen diese Straßen auch über einen Fahrradweg. Was also hat es mit den Schildern auf sich? Heißt es das nun, dass die Radwege nicht mehr benutzt werden sollen?

Ganz und gar nicht. Der Grund für die Beschilderung ist ganz einfach: „Wir haben in den vergangenen Monaten im gesamten Stadtgebiet mehrere dieser Schilder aufgestellt, um die Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen zu sensibilisieren, dass Radfahrende die Fahrbahnen nutzen und dies auch dürfen“, erläutert Petra Rehling, Leiterin des Teams Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement der Stadt. Der auf den kleinen Tafeln dargestellte Abstand zwischen Auto und Fahrrad soll noch einmal daran erinnern, dass gegenseitige Rücksichtnahme und der ausreichende Abstand beim Überholen der Verkehrssicherheit dienen. Laut Straßenverkehrsordnung muss der Abstand innerorts mindestens 1,50 Meter betragen und außerhalb einer Ortschaft zwei Meter.

Selbstverständlich dürfen weiterhin die Radwege genutzt werden, ja manche Verkehrsteilnehmer sollten sie auch ganz explizit benutzen. Zum Beispiel Kinder. Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren müssen auf einem Gehweg radeln, Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehweg nutzen. Auch eine Aufsichtsperson, die ein Kind bis zu einem Alter von acht Jahren begleitet, darf auf dem Gehweg fahren. Gibt es einen Radweg, so dürfen die Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren statt des Gehwegs auch den Radweg nutzen. 

Eine generelle Benutzungspflicht für Radwege außerhalb der genannten Gruppen gibt es seit einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung nicht mehr. Der Grund: Viele Radwege entsprachen nicht mehr den Anforderungen der aktuellen Regelwerke, vor allem im Hinblick auf die Breiten. Deshalb wurden die benutzungspflichtigen Radwege in Radwege ohne Benutzungspflicht umgewandelt. Das heißt: Die Radlerinnen und Radler können selbst wählen, ob sie lieber auf dem Radweg oder auf der Straße fahren wollen. Da immer mehr Pedelecs unterwegs sind und damit auch die Geschwindigkeit der Radlerinnen und Radler steigt, kann die Fahrbahn ein Sicherheits- und Komfortgewinn für die Radfahrenden sein – insbesondere zu Zeiten, in denen dort nicht viele Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Radwege müssen nur dann verpflichtend benutzt werden, wenn sie mit einem blauen Schild mit weißem Fahrrad (als reiner Radweg, als getrennter oder gemeinsamer Radweg) ausgeschildert sind.

Wie kann eine Fahrbahn sicherer sein als ein Radweg? Das erklärt sich, wenn man einmal schaut, wo die neuen Hinweistafeln aufgestellt sind, zum Beispiel an der Hornschen Straße in Detmold. Petra Rehling erläutert: „Entlang der Hornschen Straße gibt es zwischen der Einmündung Johannettental/Volkhausenstraße und der Einmündung der Hornoldendorfer Straße/Remmighauser Straße einen Zweirichtungsradweg. Solche Radwege, die in beide Richtungen befahren werden, sollten in Ortsdurchfahrten möglichst vermieden werden, da jede Ausfahrt eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt, insbesondere für den schneller fahrenden Radverkehr.“ Aber letztlich entscheiden alle Radlerinnen und Radler selbst, wo sie sich sicherer aufgehoben fühlen. Sie können den Radweg oder die Fahrbahn benutzen. Darauf weisen die neuen Schilder hin.

Foto: Dieses Schild soll darauf hinweisen, dass Radfahrende auch die Fahrbahn nutzen dürfen. (Foto: Stadt Detmold)

Mitteilungen aus Rat und Verwaltung
Am Donnerstag, den 1. August 2024 findet von 14 bis 17 Uhr im Foyer des Augustdorfer Rathauses (Pivitsheider Straße 16) eine Auftaktveranstaltung der Berufsberatung für Erwachsene der Detmolder Arbeitsagentur statt. Die Beraterinnen Annette Larrad und Eleonora Jonjic werden im Foyer einen Stand haben und mit Interessierten über das umfassende Dienstleistungsangebot in den Austausch gehen.


Es wird zudem Raum und Zeit für erste Beratungsgespräche geben. Larrad und Jonjic: „Wir möchten mit den Bewohner von Augustdorf und der näheren Umgebung in Kontakt treten, und bieten ab dem 15. August, sowie an jedem dritten Donnerstag in den Folgemonaten im Foyer des Rathauses Beratungen an.“


Augustdorfs Bürgermeister Thomas Katzer freut sich über diese Kooperation mit der Agentur für Arbeit Detmold: „Wer gut beraten und unterstützt wird, stärkt als Fachkraft den Wirtschaftsstandort der Gemeinde und der Region. Wir alle müssen vorausschauend in die Qualifizierung von Arbeitssuchenden und Beschäftigten investieren. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, dieses Angebot bei Bedarf wahrzunehmen.“
Die Berufsberatung für Erwachsene ist ein gemeinsames Angebot der Arbeitsagenturen in Ostwestfalen-Lippe. Es richtet sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger im Erwerbsleben, die sich beruflich neu- oder umorientieren möchten – unabhängig davon, ob sie arbeitslos, beschäftigt oder selbstständig sind. Im Rahmen der persönlichen Beratung können erste Impulse gesetzt und auf Wunsch vertiefende Beratungsgespräche vereinbart werden.


Die Beratung ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Sehr geehrte Kunden,
ab dem 01.07.2024 habe ich die Geschäftsführung unseres Betriebs an meinen Nachfolger Herrn Frank Johannknecht, ebenfalls Elektromeister und Projektleiter, übergeben. Ab dem 01.08.2024 werde ich von meiner neuen Wahlheimat Mallorca aus meine Kollegen in Sachen Planungen und Arbeitsabläufen zuarbeiten.


Ich hoffe sehr, dass Sie meinem Nachfolger und dem Steiger-Team das gleiche Vertrauen entgegenbringen, das Sie mir entgegengebracht haben. Ich bin überzeugt, dass sich die Firma Steiger innerhalb der Builtech Gruppe sehr positiv entwickeln wird.


Abschließend möchte ich mich bei Ihnen für das großartige Miteinander herzlichst bedanken. Es hat mir sehr viel Freude bereitet, in den letzten Jahren für Sie tätig zu sein und hoffe auf weitere erfolgreiche Jahre.


Es grüßt herzlich,
Oliver Steiger

Die Temperaturen in Lippe steigen zum Wochenende. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Samstag, 20. Juni, eine amtliche Warnung vor Hitze ausgesprochen: Besonders zwischen 11 und 19 Uhr wird eine starke Wärmebelastung erwartet.

Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe gibt Tipps, auf was man an diesen besonders heißen Tagen achten sollte, da die hohen Temperaturen den Kreislauf belasten. „Unter der extremen Hitze leiden besonders ältere und pflegebedürftige Menschen, Kinder und chronisch Kranke mit Herz- oder Bluthochdruckproblemen. Sie sollten daher kühle Orte aufsuchen, ihre Trinkmenge anpassen und auf die Anzeichen einer Überhitzung wie Kopfschmerzen, Schwindel und Schwäche achten“, erklärt Dr. Kerstin Ahaus, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.

Gerade ältere und pflegebedürftige Menschen trinken oft zu wenig. Wenn der Körper weniger Wärme abgibt, kann es zu einer lebensgefährlichen Überhitzung kommen. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher, ausreichend zu trinken, auch wenn man keinen Durst hat. Am besten eignen sich alkoholfreie Getränke wie Wasser, verdünnter Saft oder Tee. Auch viel Gemüse, Salate und wasserreiches Obst zu essen, ist empfehlenswert.

Nicht ratsam sind Getränke, die Alkohol enthalten. Sie veranlassen den Körper, mehr auszuscheiden, als getrunken wurde – auch hierbei droht Austrocknung. Eisgekühlte Getränke in großen Mengen können hingegen zu Magenbeschwerden führen und sollten daher vermieden werden.

Wenn es möglich ist, sollte der Tagesablauf den Temperaturen angepasst werden. Die Wohnung sollte kühl gehalten werden, indem die Räume morgens und abends gelüftet und wenn möglich über den Tag abgedunkelt werden. Außerdem sollten Aufenthalte in der direkten Sonne und körperlich anstrengende Aktivitäten vermieden oder in die kühleren Morgen- und Abendstunden verschoben werden. Wer sich im Freien aufhält, sollte schattige Plätze wählen und ein Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 benutzen. Zudem sollte bei Kindern auf eine Kopfbedeckung geachtet werden. Säuglinge und Kinder sowie andere besonders gefährdete Personen und Tiere sollten niemals in einem abgestellten Fahrzeug allein gelassen werden – hier droht die Gefahr eines Hitzschlags.

Weitere Informationen zum Thema „Hitze und Hitzeschutz“ gibt es auch auf der Webseite des Kreises Lippe unter dem Suchbegriff „Hitze“.