Haushalt 2025: Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer
Im Haupt- und Finanzausschuss berichtete Kämmerer Patrick Herrmann über die aktuelle Entwicklung des Haushalts 2025. Die Gemeinde war mit einem geplanten Defizit von rund 3 Millionen Euro in das Jahr gestartet. Die Gewerbesteuer entwickelt sich jedoch deutlich besser als erwartet: Statt der veranschlagten 9,4 Millionen Euro liegen die Einnahmen derzeit bei rund 16,8 Millionen Euro.
Nach Bereinigungen ergibt sich somit ein mögliches Plus von rund 4 Millionen Euro (ohne Rückstellungen). Herrmann wies zugleich auf Risiken hin, da ein großer Gewerbesteuerzahler den wesentlichen Anteil der Einnahmen ausmacht. Eine ABC-Analyse zeigte, dass rund 90 Prozent des Gewerbesteueraufkommens auf etwa ein Dutzend Betriebe entfallen, wobei ein einzelner Betrieb besonders stark ins Gewicht fällt.
Neben den Mehreinnahmen tragen Einsparungen bei Personal- und Sachaufwendungen zur Verbesserung des Ergebnisses bei. Unbesetzte Stellen, hoher Krankenstand sowie geringere Sachkosten sorgen dafür, dass der eingeplante globale Minderaufwand von 220.000 Euro voraussichtlich übertroffen wird. Dadurch wird das Ergebnis verbessert, ohne auf rein buchhalterische Kürzungen zurückzugreifen.
Altschulden und Landesprogramm
Zum landesweiten Altschuldenprogramm erläuterte Herrmann, dass die Gemeinde fristgerecht einen Antrag gestellt hat. Auf Basis der gesetzlichen Berechnung ergibt sich ein relevant anzurechnender Kassenkreditbestand von 1,376 Millionen Euro. Der übermäßige Anteil von etwas mehr als 300.000 Euro kann zur Hälfte durch das Land übernommen werden – rund 150.000 Euro.
Nach einem positiven Bescheid will die Verwaltung prüfen, ob eine vorzeitige Ablösung des derzeit zinslosen Kassenkredits oder die Anlage überschüssiger Liquidität wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Empfehlung soll auf Basis aktueller Zins- und Marktdaten erfolgen.
Bilanzierungshilfe: Gemeinde verteilt Corona- und Ukraine-Lasten auf 50 Jahre
Der Ausschuss beriet zudem über den Umgang mit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz. Zwischen 2020 und 2023 angesammelte Belastungen – insgesamt 872.254,45 Euro – können entweder sofort vollständig mit dem Jahresüberschuss verrechnet oder über 50 Jahre abgeschrieben werden. Die Verwaltung empfahl die 50-jährige Abschreibung.
Die jährliche Belastung läge damit bei rund 17.445 Euro. Herrmann verwies auf Generationengerechtigkeit sowie auf die volatile Ertragslage aufgrund der Gewerbesteuerabhängigkeit. Abgezinst entspräche die jährliche Rate heute etwa 5.000 Euro bzw. rund 50 Cent pro Einwohner.
Debatte im Ausschuss
In der anschließenden Diskussion wurden unterschiedliche Akzente gesetzt, bei insgesamt breiter Zustimmung zur Verwaltungslinie:
- Lutz Müller (DBA) merkte an, dass 17.000 Euro angesichts des Gesamtetats kein hoher Betrag seien. Er fragte, ob bei guter Haushaltslage künftig schneller getilgt werden könne. Herrmann erklärte, dass es sich zunächst um die Grundentscheidung für einen Tilgungsmodus handele. Außerplanmäßige Tilgungen seien später möglich, wenn gesetzlich zulässig.
- Wolfgang Huppke (CDU) bezeichnete die 50-jährige Abschreibung als eine Art „zinslosen Kredit“, den die Gemeinde sinnvoll nutzen könne, um Investitionen – etwa in Schulen – nicht durch zusätzliche Darlehen zu belasten.
- Mats Uffe Schubert (SPD) kritisierte die Bilanzierungshilfe grundsätzlich als „Taschenspielertrick“ und verwies auf haushaltsrechtliche Prinzipien. Dennoch sah auch er die Risiken der Gewerbesteuerentwicklung und wollte keine zukünftigen Haushaltsausgleiche gefährden. Er schlug eine Ergänzung vor: Die Gemeinde solle das Ziel formulieren, die Abschreibungsdauer nach Möglichkeit zu verkürzen und spätestens nach zehn Jahren zu überprüfen.
Der Ausschuss empfahl dem Rat schließlich einstimmig, die Bilanzierungshilfe über 50 Jahre abzuschreiben – einschließlich des SPD-Prüfauftrags.
Gemeindewerke: Große Investitionen stehen an
Die Gemeindewerke Augustdorf legten ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 vor. Der Abschluss weist einen Jahresüberschuss von 43.915,56 Euro aus – etwa 60 Prozent weniger als im Vorjahr, aber deutlich besser als der geplante Fehlbetrag von 40.300 Euro. Höhere Umsatzerlöse und geringere Aufwendungen wirkten sich positiv aus. Die Bilanzsumme sank um 4,27 Prozent auf 13,15 Millionen Euro, während die Eigenkapitalquote von 59,74 auf 61,77 Prozent stieg.
Investitionen und Planung
Die Investitionen gingen 2024 deutlich zurück (333.000 Euro statt 631.000 Euro). Für 2025 sind jedoch erhebliche Investitionen geplant: Insgesamt 2,911 Millionen Euro, verteilt auf die Wasserversorgung (1,82 Mio.) und die Abwasserbeseitigung (1,091 Mio.). Die Finanzierung soll größtenteils über Darlehen erfolgen.
Entwicklung der Betriebszweige
- Wasserversorgung: Trotz leicht gestiegener Absatzmenge sanken die Umsatzerlöse infolge einer Gebührensenkung. Materialkosten gingen deutlich zurück, Instandhaltungskosten stiegen. Der Jahresfehlbetrag beträgt 57.394,74 Euro.
- Abwasserbeseitigung: Positive Entwicklung mit höheren Erlösen durch mehr Schmutzwasser, Flächenzuwächse und Gebührenanpassungen. Eine neue Kostenüberdeckung von 25.545,96 Euro wurde festgestellt.
- Photovoltaik: Kleiner Überschuss von 5.690,06 Euro.
Herausforderungen
Zu den Herausforderungen zählen die laufende Optimierungsphase der solaren Klärschlammtrocknung, notwendige Investitionen in die Kläranlage (Fertigstellung frühestens 2028) sowie mögliche steigende Wasserverbräuche infolge des Klimawandels.
Beschlüsse
Der Betriebsausschuss empfahl dem Rat einstimmig:
- den Jahresabschluss festzustellen,
- eine Ausschüttung von 108.000 Euro an die Gemeinde vorzunehmen,
- den Restbetrag aus der Rücklage zu entnehmen,
- und der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen.
Augustdorf bestätigt Gültigkeit der Bürgermeister- und Kommunalwahl 2025
Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Augustdorf hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 die Rechtmäßigkeit sowohl der Bürgermeisterwahl vom 28. September 2025 als auch der Kommunalwahl vom 14. September 2025 bestätigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, beide Wahlen offiziell für gültig zu erklären.
Keine Einsprüche – keine Unregelmäßigkeiten festgestellt
Zur Bürgermeisterwahl stellte der Wahlausschuss bereits am 29. September 2025 das endgültige Ergebnis fest; die öffentliche Bekanntmachung folgte am 30. September. Innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Einspruchsfrist von einem Monat gingen keinerlei Beanstandungen ein. Weder mangelnde Wählbarkeit eines Kandidaten noch Unregelmäßigkeiten bei Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wurden festgestellt.
Auch für die Kommunalwahl 2025 ergab die Vorprüfung keine Auffälligkeiten. Der Wahlausschuss hatte das Ergebnis am 16. September festgestellt und einen Tag später veröffentlicht. Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz ist der Gemeinderat verpflichtet, über die Gültigkeit zu entscheiden – entweder aufgrund eingegangener Einsprüche oder von Amts wegen. Da weder Verstöße gegen Wählbarkeit noch Fehler im Wahlablauf oder bei der Ergebnisfeststellung festgestellt wurden, sieht der Ausschuss keine Grundlage für eine Ungültigerklärung oder Wiederholungswahl.
Empfehlung: Beide Wahlen sind gültig
Der Wahlprüfungsausschuss kommt damit zu dem Ergebnis, dass keiner der gesetzlichen Ungültigkeitsgründe vorliegt. Dem Gemeinderat wird daher empfohlen, sowohl die Bürgermeisterwahl als auch die Kommunalwahl offiziell für gültig zu erklären.
Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in einer seiner nächsten Sitzungen.
Text: m.schubert
Augustdorf beschließt neue Gebühren für 2026
Abfallentsorgung teurer, Straßenreinigung günstiger
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung für das Jahr 2026 beraten. Während die Abfallgebühren im kommenden Jahr teilweise steigen, können die Straßenreinigungsgebühren gesenkt werden. Die entgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat am 11.12.2025.
Abfallgebühren: Steigende Kosten – vor allem bei Biotonnen
Die turnusmäßige Neukalkulation der Abfallgebühren führte zu Anpassungen bei Einwohnerzahlen, Behältermengen und den angelieferten Abfallfraktionen. Zudem steht 2026 kein ausgleichsfähiger Gebührenüberschuss aus Vorjahren zur Verfügung, sodass Bürgerinnen und Bürger nicht entlastet werden können.
Die Grundgebühr sollen sich leicht um 60 Cent auf 27 Euro erhöhen. Die Gebühren für graue Restmülltonnen sollen dagegen unverändert bleiben. Deutliche Steigerungen sollen sich jedoch bei der Biotonne ergeben:
Auch die Sommerbiotonnen (April bis November) sollen je nach Größe um 1,60 bis 4,80 Euro teurer werden. Eine Ausnahme bildet der große 1.100-Liter-Container, dessen Gebühr um 48 Euro auf 1.200 Euro jährlich sinken soll.
Straßenreinigung: Gebühren sinken trotz höherer Aufwendungen
Parallel wurden auch die Straßenreinigungsgebühren für 2026 beraten. Obwohl die Kosten für Winterdienst und Reinigung – etwa durch höhere Tariflöhne und Inflation – steigen, sollen die Gebühren reduziert werden. Grund dafür sind Überschüsse aus Vorjahren, die zur Stabilisierung eingesetzt werden.
Die neuen Gebühren pro Frontmeter sollen lauten:
Zudem wurden im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets Ahornstraße neue Straßen in die Verzeichnisse aufgenommen. Die veranlagte Straßenlänge steigt dadurch auf 75.538 Meter.
Zwei gegensätzliche Entwicklungen
Während Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Straßenreinigung im kommenden Jahr entlastet werden, müssen sie für die Abfallentsorgung – insbesondere für die Biotonne – tiefer in die Tasche greifen. Beide Satzungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Text: m.schubert
Augustdorf prüft Umbenennung der Gemeindebücherei
Bevölkerung soll entscheiden
Soll die Gemeindebücherei künftig den Namen „Gemeindebücherei Erich Kästner“ tragen? Diese Frage wird nicht sofort entschieden – stattdessen soll nun die Bevölkerung eingebunden werden. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beschloss, eine Umfrage zur geplanten Umbenennung durchzuführen. Erst danach wird erneut beraten.
Hintergrund: Wunsch aus der Bevölkerung – aber auch Skepsis
Die Diskussion um eine mögliche Namensänderung begleitet die Gemeinde seit der Ratssitzung am 4. September 2025. Die 1937 gegründete Einrichtung ist seit fast 90 Jahren als „Gemeindebücherei“ bekannt und wird im Alltag auch ausschließlich so genannt. Eine Benennung nach Persönlichkeiten erfolgt in Augustdorf traditionell zurückhaltend – auch, weil Namensgebungen nach historischen Figuren immer wieder zu kontroversen Debatten geführt hatten.
Ein Teil der Bevölkerung wünschte sich dennoch, das Medien- und Bildungszentrum beziehungsweise die Bücherei nach Erich Kästner zu benennen. Rund 120 Bürgerinnen und Bürger unterstützten diese Idee im Rahmen einer Unterschriftensammlung. Daraufhin hatte die SPD im August den Antrag gestellt, die Gemeindebücherei in Erick-Kästner-Bücherei umzubennen.
Rechtliche Klärung: „Gemeindebücherei Erich Kästner“ wäre zulässig
Die Verwaltung holte eine rechtliche Einschätzung beim Vertreter des Erbens von Erich Kästner ein. Dieser stellte klar: Die Bezeichnung „Erich Kästner Bücherei“ sei nicht möglich, da es in der Nähe von Schweinfurt bereits eine entsprechende Einrichtung gibt. Die Bezeichnung „Gemeindebücherei Erich Kästner“ sei hingegen zulässig. Für die Namensnutzung würden keine Kosten entstehen. Der Name müsse ohne Bindestrich geführt werden.
Fraktionen im Ausschuss: Zustimmung, Ablehnung und ein Kompromiss
Die Positionen im Ausschuss fielen unterschiedlich aus:
Beschluss: Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden
Der Ausschuss entschied schließlich mehrheitlich, dass die Verwaltung eine Umfrage in der Bevölkerung durchführen soll.Damit bleibt die Entscheidung zur Umbenennung offen – die Bürgerinnen und Bürger haben nun das Wort.
Text: m.schubert
Erweiterter Vorstand der DBA bis 2027 im Amt bestätigt
Mit dem Hauptanliegen der satzungsgemäßen Neuwahl des Vereinsvorstandes fand am 13.11.2025 in der Augustdorfer Gaststätte “Wenzels Ratsstuben” eine Mitgliederversammlung der Demokratischen Bürger-Union Augustdorf (DBA) statt.
Nach der obligatorischen Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den 1.Vorsitzenden, Gottfried Dennebier, berichtete dieser zu den bisherigen Aktivitäten des Vereins sowie über die diesjährige Kommunalwahl, zu der die DBA erstmals als politische Vereinigung angetreten war. Hier konnten 7,1% der abgegebenen Stimmen gewonnen und damit zwei Ratsmandate sowie Fraktionsstatus erzielt werden. Dennebier betonte, dass sich die DBA auf einem guten Weg befinde und auch zunehmend neue Mitglieder gewinne.
Lutz Müller, Vorsitzender der DBA-Fraktion, ergänzte Dennebiers Bericht um Neuigkeiten aus der Fraktionsarbeit sowie den Bürgersprechstunden. Die Fraktionsarbeit sei sehr konstruktiv, die Sprechstunden würden einen regen Zulauf verzeichnen und wertvolle Anregungen für die politische Arbeit liefern. Vielen ratsuchenden Bürgern habe bereits geholfen werden können.
Müller berichtete zudem aus der konstituierenden Ratssitzung vom 06.11.2025, in welcher unter anderem die Anzahl der sachkundigen Bürger*innen auf Antrag von CDU und SPD begrenzt wurde. Hierdurch werde die künftige politische Arbeit für die DBA-Fraktion schwieriger, da seitens der DBA nun nur noch sechs sachkundigen Bürger*innen nominiert werden dürfen. Mehreren an einer aktiven Mitarbeit interessierten Mitgliedern müsse nun erstmal eine Absage erteilt werden.
Auch die Seniorenbeauftragten der DBA, Klaus-Dieter Kuhlmann und Rosi Büker, hatten interessante Mitteilungen für die anwesenden Mitglieder. Neben turnusmäßigen Frühstücksrunden konnten mehrere, sehr gut besuchte Ausflugsfahrten durchgeführt werden. Die nächste Fahrt findet am 26.11.2025 statt und auch im nächsten Jahr sind weitere Fahrten geplant.
Allen Akteuren und Unterstützern sprach Dennebier seinen Dank und Anerkennung aus.
Im Anschluss an die Berichterstattungen wurden die zentralen Tagesordnungspunkte dieser Veranstaltung aufgerufen. Nach Bekanntgabe des Prüfberichts der Vereinskasse wurde zunächst dem bisherigen Vorstand einstimmig und uneingeschränkt Entlastung erteilt. Daran anschließend wurden die verschiedenen Ämter des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes für die nächsten zwei Jahre zur Wahl gestellt. Zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit wurde ein neues Amt “Social-Media-Beauftragte(r)” geschaffen und in den erweiterten Vorstand eingebunden.
Im Einzelnen wurden jeweils einstimmig gewählt bzw. im Amt bestätigt:
1.Vorsitzender: Gottfried Dennebier,
2.Vorsitzender: Alexander Schling,
Geschäftsführer: Frank Salomon,
Schatzmeister: Alexander Siekmann,
Schriftführerin (Neuwahl): Erika Hellweg,
Pressewart: Uwe Rieks,
Social-Media-Beauftragter (Neuwahl): Alexander Schling,
Kassenprüfer (Neuwahl): Ralf Geppert.
Die Versammlung endete mit dem Ausblick auf die im kommenden Jahr geplanten Veranstaltungen. Gottfried Dennebier bedankte sich bei den Mitgliedern und freut sich auf eine weiterhin sehr gute Zusammenarbeit.
Sparkassen sind Finanzierungspartner der KVG Lippe beim Umstieg auf klimafreundliche Busse
Der ÖPNV in Lippe stellt sich klima- und umweltfreundlicher auf. Mittlerweile sind täglich bereits 20 E-Busse für die Kommunale Verkehrsgesellschaft (KVG) im Kreisgebiet im Einsatz. Ab Januar 2026 wird dann die gesamte Flotte von 39 E-Bussen im Regelbetrieb sein. Die Finanzierung dieses Großprojektes erfolgt über die Sparkassen Paderborn-Detmold-Höxter und Lemgo. Als Zeichen der Kooperation fährt ab sofort auf der Linie 790 zwischen Detmold und Lemgo ein entsprechend gestalteter Bus. „Mit den Sparkassen hat die KVG Lippe einen zuverlässigen und starken Partner gefunden“, bedankt sich Achim Oberwöhrmeier, Geschäftsführer der KVG. Thorsten Hiber, Direktor Firmenkunden der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter, ergänzt: „Wir freuen uns, mit der Finanzierung der KVG‑Elektrobusse die Mobilitätswende in OWL aktiv zu begleiten und damit unsere Vorreiterrolle als Transformationsfinanzierer zu stärken.“
Die Gesamtinvestitionskosten für die Umstellung auf die E-Busflotte belaufen sich auf 38.2 Millionen Euro – davon werden 14.7 Millionen Euro von Bund und Land gefördert. Die Finanzierung des Differenzbetrages erfolgt über ein Investitionsdarlehen. Die Sparkassen haben im Zuge einer Ausschreibung hierfür das beste Angebot vorgelegt. Dirk Batzer, Bereichsleiter Firmenkunden der Sparkasse Lemgo: „Das Projekt zeigt, wie wir gemeinsam mit der KVG CO²‑Emissionen senken und unseren Kunden kompetente Begleitung bei zukunftsweisenden Investitionen bieten.“
Hintergrund
Die KVG erhielt Anfang 2023 einen Förderbescheid vom Bund für die Anschaffung von 39 E-Bussen und dem entsprechenden Lademanagement-System.Gefördert wurden die Mehrkosten gegenüber einen Bus mit Verbrennungsmotor mit 80 Prozent. Das Betriebshofmanagement-System wurde mit 40 Prozent bezuschusst. Die neuen E-Busse fahren in Lippe in den Linienbündeln I und V, verbinden also die Städte Bad Salzuflen, Lage, Leopoldshöhe, Oerlinghausen, Lemgo, Detmold und das Kalletal miteinander. Sie haben eine geschätzte Laufleistung von 70.000 Kilometern pro Bus und Jahr. Somit erzielen sie eine deutliche CO2-Einsparung. Die Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personennahverkehr ist ein Programm desBundesministeriums für Digitales und Verkehr, das im Zuge des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes aufgelegt wurde.
Für die Errichtung der erforderlichen Lade- und Wartungsinfrastruktur folgte 2024 eine Förderung vom Land NRW. An sechs Standorten im Kreisgebiet wird aktuell nach und nach die Infrastruktur in Betrieb genommen.
Das „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz“ ergibt sich aus nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2019/1161 (Clean Vehicles Directive – CVD). Darin wird u.a. geregelt, dass ÖPNV-Busflotten in den kommenden Jahren schrittweise auf emissionsfreie Antriebe umzustellen sind. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Luftqualität, die Senkung des Lärmpegels, die Schaffung eines Marktes für emissionsfreie Fahrzeuge sowie die Reduktion der Treibhausgase.
Bericht aus den Ausschüssen der Gemeinde Augustdorf aus KW 47
Haushalt 2025: Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer
Im Haupt- und Finanzausschuss berichtete Kämmerer Patrick Herrmann über die aktuelle Entwicklung des Haushalts 2025. Die Gemeinde war mit einem geplanten Defizit von rund 3 Millionen Euro in das Jahr gestartet. Die Gewerbesteuer entwickelt sich jedoch deutlich besser als erwartet: Statt der veranschlagten 9,4 Millionen Euro liegen die Einnahmen derzeit bei rund 16,8 Millionen Euro.
Nach Bereinigungen ergibt sich somit ein mögliches Plus von rund 4 Millionen Euro (ohne Rückstellungen). Herrmann wies zugleich auf Risiken hin, da ein großer Gewerbesteuerzahler den wesentlichen Anteil der Einnahmen ausmacht. Eine ABC-Analyse zeigte, dass rund 90 Prozent des Gewerbesteueraufkommens auf etwa ein Dutzend Betriebe entfallen, wobei ein einzelner Betrieb besonders stark ins Gewicht fällt.
Neben den Mehreinnahmen tragen Einsparungen bei Personal- und Sachaufwendungen zur Verbesserung des Ergebnisses bei. Unbesetzte Stellen, hoher Krankenstand sowie geringere Sachkosten sorgen dafür, dass der eingeplante globale Minderaufwand von 220.000 Euro voraussichtlich übertroffen wird. Dadurch wird das Ergebnis verbessert, ohne auf rein buchhalterische Kürzungen zurückzugreifen.
Altschulden und Landesprogramm
Zum landesweiten Altschuldenprogramm erläuterte Herrmann, dass die Gemeinde fristgerecht einen Antrag gestellt hat. Auf Basis der gesetzlichen Berechnung ergibt sich ein relevant anzurechnender Kassenkreditbestand von 1,376 Millionen Euro. Der übermäßige Anteil von etwas mehr als 300.000 Euro kann zur Hälfte durch das Land übernommen werden – rund 150.000 Euro.
Nach einem positiven Bescheid will die Verwaltung prüfen, ob eine vorzeitige Ablösung des derzeit zinslosen Kassenkredits oder die Anlage überschüssiger Liquidität wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Empfehlung soll auf Basis aktueller Zins- und Marktdaten erfolgen.
Bilanzierungshilfe: Gemeinde verteilt Corona- und Ukraine-Lasten auf 50 Jahre
Der Ausschuss beriet zudem über den Umgang mit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz. Zwischen 2020 und 2023 angesammelte Belastungen – insgesamt 872.254,45 Euro – können entweder sofort vollständig mit dem Jahresüberschuss verrechnet oder über 50 Jahre abgeschrieben werden. Die Verwaltung empfahl die 50-jährige Abschreibung.
Die jährliche Belastung läge damit bei rund 17.445 Euro. Herrmann verwies auf Generationengerechtigkeit sowie auf die volatile Ertragslage aufgrund der Gewerbesteuerabhängigkeit. Abgezinst entspräche die jährliche Rate heute etwa 5.000 Euro bzw. rund 50 Cent pro Einwohner.
Debatte im Ausschuss
In der anschließenden Diskussion wurden unterschiedliche Akzente gesetzt, bei insgesamt breiter Zustimmung zur Verwaltungslinie:
Der Ausschuss empfahl dem Rat schließlich einstimmig, die Bilanzierungshilfe über 50 Jahre abzuschreiben – einschließlich des SPD-Prüfauftrags.
Gemeindewerke: Große Investitionen stehen an
Die Gemeindewerke Augustdorf legten ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 vor. Der Abschluss weist einen Jahresüberschuss von 43.915,56 Euro aus – etwa 60 Prozent weniger als im Vorjahr, aber deutlich besser als der geplante Fehlbetrag von 40.300 Euro. Höhere Umsatzerlöse und geringere Aufwendungen wirkten sich positiv aus. Die Bilanzsumme sank um 4,27 Prozent auf 13,15 Millionen Euro, während die Eigenkapitalquote von 59,74 auf 61,77 Prozent stieg.
Investitionen und Planung
Die Investitionen gingen 2024 deutlich zurück (333.000 Euro statt 631.000 Euro). Für 2025 sind jedoch erhebliche Investitionen geplant: Insgesamt 2,911 Millionen Euro, verteilt auf die Wasserversorgung (1,82 Mio.) und die Abwasserbeseitigung (1,091 Mio.). Die Finanzierung soll größtenteils über Darlehen erfolgen.
Entwicklung der Betriebszweige
Herausforderungen
Zu den Herausforderungen zählen die laufende Optimierungsphase der solaren Klärschlammtrocknung, notwendige Investitionen in die Kläranlage (Fertigstellung frühestens 2028) sowie mögliche steigende Wasserverbräuche infolge des Klimawandels.
Beschlüsse
Der Betriebsausschuss empfahl dem Rat einstimmig:
Informationen
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Augustdorf tagt am Dienstag, 25. November 2025, um 18 Uhr im Bürgerzentrum (Saal Wanzleben). Auf der Tagesordnung stehen die Beratung mehrerer Gebührensätze, darunter Abfall- und Straßenreinigungsgebühren, sowie die Evaluierung der Friedhofs- und Gebührensatzung. Außerdem wird ein Antrag der SPD-Fraktion behandelt, die Gemeindebücherei in „Erich-Kästner-Bücherei“ umzubenennen.
Am Donnerstag, 27. November 2025, trifft sich ebenfalls um 18 Uhr der Wahlprüfungsausschuss im Bürgerzentrum. In der öffentlichen Sitzung geht es um die Vorprüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl 2025 und der Bürgermeisterwahl vom 28. September 2025. Dabei werden Wahlabläufe und mögliche Einsprüche geprüft, bevor der Rat eine endgültige Entscheidung zur Gültigkeit trifft.
Freundschaftstheater:
Fachstelle Kinderschutz möchte Kinder in Augustdorf für mehr Achtsamkeit und Zusammenhalt sensibilisieren
Zu Gast an der Grundschule „Auf der Insel“ in Augustdorf war jetzt die Fachstelle Kinderschutz des Kreises Lippe mit ihrem interaktiven Theaterstück „Die Freunde vom Spiekersberg“. Ziel der Aufführung war es, die Kinder für gegenseitige Achtsamkeit, Selbstschutz und respektvolles Miteinander zu sensibilisieren.
Das Stück erzählt von befreundeten Tieren, nämlich der Eule, dem Eichhörnchen und der Hummel, die erleben, wie Ausgrenzung, mangelnder Respekt und Herabwürdigung das Zusammenleben stören können. Schließlich sind es aber Eigenschaften wie Mut, Freundschaft und Zusammenhalt, die helfen, die Situation zu verändern. Im Mittelpunkt steht die stolze Maus Manni, die andere Tiere mit ihrer Überheblichkeit kränkt. Erst durch die Begegnung mit der weisen Eule vom Spiekersberg erkennt sie, dass echte Stärke darin liegt, freundlich zu sein und andere in ihren Stärken anzunehmen.
Die Kinder verfolgten das Stück mit großer Aufmerksamkeit und wurden immer wieder aktiv in die Handlung einbezogen. Dabei zeigten sie viele kreative und berührende Ideen, was Freundschaft für sie bedeutet: Sich helfen, trösten, füreinander einstehen, niemanden ausschließen, sich gute Tricks verraten oder einander wertschätzen waren nur einige der Beiträge. „Gerade durch das Mitmachen verstehen die Kinder viel besser, wie wichtig es ist, aufeinander zu achten“, erklärt Kerstin Plischka von der Fachstelle Kinderschutz. „Wenn Kinder erleben, dass sie gehört werden und selbst etwas beitragen können, stärkt das ihr Selbstbewusstsein nachhaltig.“
Auch die Schulleitung zeigt sich überzeugt von der Wirkung des Theaterstücks: „Prävention ist ein fester Bestandteil unseres Schulalltags“, betont Birgit Schöne. „Wir möchten, dass unsere Kinder früh lernen, achtsam miteinander umzugehen, hinzusehen und Verantwortung füreinander zu übernehmen. Das Theater hat diesen Gedanken wunderbar lebendig gemacht.“
Für die Mitarbeiterinnen der Fachstelle Kinderschutz ist die Eule ein wichtiges Symbol ihrer Arbeit geworden. Sie steht dafür, Kindern und Erwachsenen in schwierigen Situationen aufmerksam, zugewandt und hilfsbereit zur Seite zu stehen. „Wir möchten Kinder ermutigen, über Freundschaft, Vertrauen und Grenzen zu sprechen, alles Themen, die auch in unserer täglichen Arbeit eine große Rolle spielen“, unterstreicht Bettina Papenmeier.
Die Fachstelle Kinderschutz bietet für Kitas und Schulen im Kreis Lippe vielfältige Präventions- und Beratungsangebote an. Interessierte Einrichtungen können sich per E-Mail unter ed.ep1772268958pil-s1772268958ierk@1772268958akhcs1772268958ilp.k1772268958 oder ed.ep1772268958pil-s1772268958ierk@1772268958reiem1772268958nepap1772268958.b1772268958 an die Fachstelle wenden.
Die Weihnachtsausgabe ist in Arbeit
Kurze Ankündigung:
Die Weihnachtsausgabe „Der Augustdorfer“ befindet sich in der Finalisierung und geht in der kommenden Woche in den Druck. Pünktlich zum ersten Advent wird sie in alle Haushalte in Augustdorf verteilt.
Wer noch Werbung oder redaktionelle Beiträge unterbringen möchte, meldet sich bitte schnell per E-Mail. Wenn noch Platz vorhanden ist, berücksichtigen wir Last-Minute-Wünsche gern.
Hebammengeleiteter Kreißsaal jetzt neu am Klinikum Lippe
Natürlich. Sicher. Selbstbestimmt.
Frauen, die sich eine natürliche und selbstbestimmte Geburt wünschen, finden am Klinikum Lippe ab sofort neben dem bewährten interprofessionellen Betreuungskonzept aus Hebammen und Ärztinnen und Ärzten ein zusätzliches Angebot: den hebammengeleiteten Kreißsaal.
Ab einem voraussichtlichen Entbindungstermin ab dem 1. Januar 2026 können Schwangere dieses neue Konzept am Perinatalzentrum Level II am Standort Detmold nutzen.
„Wir verbinden die Sicherheit einer modernen Geburtsklinik mit der persönlichen, kontinuierlichen Betreuung durch erfahrene Hebammen“, erklärt Dr. Corinna Bryan, Chefärztin der Geburtshilfe an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. „Im hebammengeleiteten Kreißsaal steht die Frau mit ihren Wünschen, ihrem Rhythmus und ihrem Vertrauen in den eigenen Körper im Mittelpunkt“, ergänzt Susann Grabsch, leitende Hebamme.
Gesunde Schwangere ohne spezielle Geburtsrisiken werden im hebammengeleiteten Kreißsaal während der gesamten Geburt eigenverantwortlich von Hebammen betreut. Ärztinnen und Ärzte stehen bei Bedarf jederzeit unterstützend zur Verfügung – die medizinische Sicherheit bleibt somit jederzeit gewährleistet. „Im hebammengeleiteten Kreißsaal arbeiten unsere erfahrenen Hebammen eigenverantwortlich und begleiten werdende Mütter empathisch, kompetent und mit viel Erfahrung“, sagt Susann Grabsch. „So schaffen wir den idealen Rahmen für eine natürliche, sichere und geborgene Geburt.“
Ob eine Geburt im hebammengeleiteten Kreißsaal möglich ist, hängt von verschiedenen medizinischen Kriterien ab. Eine Checkliste auf der Internetseite der Klinik hilft Schwangeren, zu prüfen, ob sie für eine Betreuung im hebammengeleiteten Kreißsaal geeignet sind. Wenn die schwangere Frau sich angemeldet hat, dienen zwei persönliche Gesprächstermine – zwischen der 24. und 38. Schwangerschaftswoche – dazu, individuelle Wünsche, Erwartungen und den geplanten Geburtsverlauf zu besprechen. Sollte sich zeigen, dass eine hebammengeleitete Geburt nicht infrage kommt, bietet das Klinikum Lippe selbstverständlich eine umfassende Beratung zu alternativen Betreuungs- und Geburtsformen an.
Der hebammengeleitete Kreißsaal ist integrierter Teil des Perinatalzentrums Level II, in dem Geburtshilfe und Kinderklinik eng zusammenarbeiten. So ist auch in besonderen Situationen oder bei Komplikationen eine schnelle und sichere Versorgung von Mutter und Kind gewährleistet.