Stichwahlen am Sonntag: Personalausweis berechtigt zur Stimmabgabe
– Wahlbriefe rechtzeitig auf den Weg bringen
Rund 282.000 Wahlberechtigte im Kreis Lippe sind am Sonntag, 27. September, erneut aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben: Dann finden die Stichwahlen zwischen den Landratskandidaten sowie zwischen den Bürgermeisterkandidaten in sechs Städten und Gemeinden im Kreis Lippe statt.
Die Vorbereitungen laufen, und auch die Briefwahlunterlagen wurden bereits zugestellt. Wer seine Briefwahlunterlagen trotzdem noch nicht erhalten hat, sollte sich am besten umgehend mit dem zuständigen Wahlbüro seiner Stadt oder Gemeinde in Verbindung setzen. Wichtig: Dort können die Bürger auch direkt per Briefwahl wählen.
Da den Kreis Lippe vermehrt Anfragen zu den Wahlbenachrichtigungen und zur Briefwahl erreichen, zwei Hinweise:
Die Wahlbenachrichtigung, die für die Wahl am 13. September versendet wurde, gilt auch für die Stichwahl am 27. September. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann auch mit Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wählen gehen.
Alle Bürger, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können die Unterlagen direkt beim Wahlamt abgeben oder sollten diese spätestens bis Donnerstag zur Post bringen, damit sie rechtzeitig in den Wahlbüros ankommen und berücksichtigt werden können. Alle Wahlbriefe, die am Wahlsonntag nach 16 Uhr im Wahlamt eingehen, dürfen wegen des verspäteten Eingangs nicht mehr zur Auszählung zugelassen werden. (pm Kreis Lippe)