Schulden erben: Was tun?

Der überschuldete Nachlass

Eine Erbschaft ist für den Erben nicht in jedem Fall vorteilhaft. So erbt der Erbe nicht nur die Vermögenswerte des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Für diese sogenannten Nachlassverbindlichkeiten hat der Erbe im Ernstfall sogar mit seinem Privatvermögen einzustehen.

Fall: Ich bin Alleinerbe meiner Mutter, die vor vier Wochen verstorben ist. Als ich mir einen Überblick über den Nachlass meiner Mutter verschafft habe, ist mir bewusst geworden, dass der Nachlass überschuldet ist. Was kann ich jetzt tun, um der Haftung zu entgehen?
Antwort: Wird mir als Erbe frühzeitig bewusst, dass der Nachlass überschuldet ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Erbschaft binnen einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Schlägt man die Erbschaft aus, wird man von Anfang an nicht als Erbe angesehen, so dass auch kein Grund für eine Haftung besteht. ACHTUNG! Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab der Kenntnis des Erbfalls und davon, dass man Erbe geworden ist. Häufig wird diese Kenntnis schon mit dem Tag des Todes gewonnen. In Ihrem Fall ist also Eile geboten.

Frage: Und wie schlage ich die Erbschaft aus?
Antwort: Der Erbe muss das Erbe beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers, also hier ihrer Mutter, ausschlagen. Eine Alternative ist es, bei einen Notar die Erbausschlagung beglaubigen zu lassen. Häufig leitet der Notar diese dann an das zuständige Nachlassgericht weiter.

Frage: Was kann ich tun, wenn ich erst nach der Annahme der Erbschaft erkenne, dass der Nachlass überschuldet ist?
Antwort: Wird Ihnen erst nach der Annahme der Erbschaft bewusst, dass der Nachlass aufgrund Ihnen zunächst unbekannter Schulden überschuldet, dann können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Überschuldung die Annahme anfechten und das Erbe doch noch ausschlagen.
Außerdem haben Sie nach der Annahme der Erbschaft auch die Möglichkeit, Ihre Haftung zu beschränken. So können Sie die Haftung dauerhaft auf den Nachlass beschränken und so Ihr eigenes Vermögen schützen. Das kann beispielsweise entweder durch die Anordnung einer gerichtlichen Nachlassverwaltung oder die Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens herbeigeführt werden.

Rechtsanwältin Ann-Christin Thiele – Kanzlei Hüsemann & Kurt