Neues Schild sensibilisiert für Radlerinnen und Radler auf der Fahrbahn

Eine generelle Benutzungspflicht für Radwege existiert nicht mehr.

Detmold. An einigen Detmolder Straßen hängen seit kurzem neue Hinweisschilder. Sie tragen die Aufschrift „Fahrradfahren auf der Fahrbahn erwünscht“ und zeigen per Piktogramm einen Abstand zwischen Pkw und Fahrrad von 1,5 Metern an. Dabei verfügen diese Straßen auch über einen Fahrradweg. Was also hat es mit den Schildern auf sich? Heißt es das nun, dass die Radwege nicht mehr benutzt werden sollen?

Ganz und gar nicht. Der Grund für die Beschilderung ist ganz einfach: „Wir haben in den vergangenen Monaten im gesamten Stadtgebiet mehrere dieser Schilder aufgestellt, um die Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen zu sensibilisieren, dass Radfahrende die Fahrbahnen nutzen und dies auch dürfen“, erläutert Petra Rehling, Leiterin des Teams Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement der Stadt. Der auf den kleinen Tafeln dargestellte Abstand zwischen Auto und Fahrrad soll noch einmal daran erinnern, dass gegenseitige Rücksichtnahme und der ausreichende Abstand beim Überholen der Verkehrssicherheit dienen. Laut Straßenverkehrsordnung muss der Abstand innerorts mindestens 1,50 Meter betragen und außerhalb einer Ortschaft zwei Meter.

Selbstverständlich dürfen weiterhin die Radwege genutzt werden, ja manche Verkehrsteilnehmer sollten sie auch ganz explizit benutzen. Zum Beispiel Kinder. Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren müssen auf einem Gehweg radeln, Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehweg nutzen. Auch eine Aufsichtsperson, die ein Kind bis zu einem Alter von acht Jahren begleitet, darf auf dem Gehweg fahren. Gibt es einen Radweg, so dürfen die Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren statt des Gehwegs auch den Radweg nutzen. 

Eine generelle Benutzungspflicht für Radwege außerhalb der genannten Gruppen gibt es seit einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung nicht mehr. Der Grund: Viele Radwege entsprachen nicht mehr den Anforderungen der aktuellen Regelwerke, vor allem im Hinblick auf die Breiten. Deshalb wurden die benutzungspflichtigen Radwege in Radwege ohne Benutzungspflicht umgewandelt. Das heißt: Die Radlerinnen und Radler können selbst wählen, ob sie lieber auf dem Radweg oder auf der Straße fahren wollen. Da immer mehr Pedelecs unterwegs sind und damit auch die Geschwindigkeit der Radlerinnen und Radler steigt, kann die Fahrbahn ein Sicherheits- und Komfortgewinn für die Radfahrenden sein – insbesondere zu Zeiten, in denen dort nicht viele Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Radwege müssen nur dann verpflichtend benutzt werden, wenn sie mit einem blauen Schild mit weißem Fahrrad (als reiner Radweg, als getrennter oder gemeinsamer Radweg) ausgeschildert sind.

Wie kann eine Fahrbahn sicherer sein als ein Radweg? Das erklärt sich, wenn man einmal schaut, wo die neuen Hinweistafeln aufgestellt sind, zum Beispiel an der Hornschen Straße in Detmold. Petra Rehling erläutert: „Entlang der Hornschen Straße gibt es zwischen der Einmündung Johannettental/Volkhausenstraße und der Einmündung der Hornoldendorfer Straße/Remmighauser Straße einen Zweirichtungsradweg. Solche Radwege, die in beide Richtungen befahren werden, sollten in Ortsdurchfahrten möglichst vermieden werden, da jede Ausfahrt eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt, insbesondere für den schneller fahrenden Radverkehr.“ Aber letztlich entscheiden alle Radlerinnen und Radler selbst, wo sie sich sicherer aufgehoben fühlen. Sie können den Radweg oder die Fahrbahn benutzen. Darauf weisen die neuen Schilder hin.

Foto: Dieses Schild soll darauf hinweisen, dass Radfahrende auch die Fahrbahn nutzen dürfen. (Foto: Stadt Detmold)