Öffentlichkeitsbeteiligung zu sieben Windkraftanlagen auf der Gauseköte gestartet

Der Kreis Lippe hat seit dem 24. Juni die Antragsunterlagen zum Bau von sieben Windenergieanlagen im Bereich der Gauseköte offengelegt. Wie angekündigt hatte der Kreis das Genehmigungsverfahren nach einem Gerichtsurteil im Februar wieder aufgenommen. Nachdem die Antragstellerin in diesem Monat die Antragsunterunterlagen letztmalig vervollständigt hat, kann nun die Öffentlichkeitsbeteiligung starten. 

Die Unterlagen liegen bis einschließlich 23. Juli beim Kreis Lippe, bei der Gemeinde Schlangen sowie bei den Städten Detmold, Horn-Bad Meinberg und Bad Lippspringe aus und können dort eingesehen werden. Zudem wird der Antrag auch digital unter www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php (à Immissionsschutz à Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und unter www.uvp-verbund.de eingestellt.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 23. August 2024 schriftlich beim Kreis oder bei den auslegenden Städten und der Gemeinde eingereicht werden.

Eine mögliche mündliche Erörterung könnte am 8. Oktober 2024 ab 10 Uhr im Kurtheater in Horn-Bad Meinberg stattfinden.

Weitere Informationen zur Beteiligung, wie etwa genaue Adressen und Öffnungszeiten, finden sich seit dem 17. Juni auf der Seite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de unter den amtlichen Bekanntmachungen im Bereich Umwelt und Energie bei den Immissionsschutzverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligungen.

Hintergrund

Ursprünglich war der Bau und Betrieb von 13 Anlagen beim Kreis Lippe beantragt. Die Behörde musste den Bau der Anlagen im Herbst 2022 jedoch ablehnen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass die Bezirksregierung Münster als zuständige Luftfahrtbehörde aufgrund von Einwänden der britischen Streitkräfte dem Vorhaben nicht zugestimmt hatte. In der Folge hatte die Antragstellerin gegen den Ablehnungsbescheid geklagt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW entschied mit rechtskräftigem Urteil vom 16.02.2024, dass die Ablehnung bei sieben von den 13 Windenergieanlagen rechtswidrig erfolgte und das Genehmigungsverfahren für diese Anlagen neu zu entscheiden sei.