Jagdscheinverlängerung: Ab sofort möglich
Die untere Jagdbehörde des Kreises Lippe akzeptiert ab sofort Anträge zur Jagdscheinverlängerung. Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein zum 31. März ausläuft, können ab jetzt eine Verlängerung beantragen.
Für die Antragstellung selbst ist kein Termin nötig. Ein persönlicher Termin kann nach der Antragstellung vereinbart werden, sofern die Jagdbehörde dazu aufgefordert hat. Die Jagdbehörde nimmt den Antrag postalisch oder per E-Mail entgegen.
Insbesondere für Jägerinnen und Jäger, die ein Revier pachten, ist eine Verlängerung besonders wichtig. Pachtverhältnisse erlöschen per Gesetz nämlich automatisch, wenn der Jagdschein nicht fristgerecht verlängert worden ist.
Alle Informationen sowie das Antragsformular „Jagdschein Antrag“ gibt es unter dem Stichwort „Jagdschein“ auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de. Fragen beantwortet die untere Jagdbehörde telefonisch unter 05231 627929 oder per E-Mail unter ed.ep1730363130pil-s1730363130ierk@1730363130gartn1730363130anieh1730363130csdga1730363130j1730363130.