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Fördermittel für lippische Landwirte

Lippische Landwirtinnen und Landwirte, die einen Teil ihrer Flächen extensiv, also möglichst naturnah, bewirtschaften möchten, können bis zum 30. Juni Fördermittel aus dem Kulturlandschaftsprogramm beantragen. Die untere Naturschutzbehörde bittet vor Antragstellung um Abstimmung.

Das Programm, welches in Lippe unter dem Namen „Vertragsnaturschutz“ läuft, trägt so einen Teil zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt im Kreis bei. Es handelt sich hierbei um ein Förderprogramm in Kooperation zwischen der Landwirtschaftskammer NRW und dem Kreis Lippe, finanziert durch EU- und Landesmittel.

„Es untergliedert sich dabei in Pflegeprogramme auf Acker- und Grünlandflächen“, sagt Olrik Meyer, Fachbereichsleiter Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Mobilität beim Kreis Lippe. „Die sogenannten Grünlandförderpakete, wozu die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, Biotoppflegeprogramme und Heckenpflegeprogramme gehören, sind nur auf Flächen innerhalb der Fördergebietskulisse des Kreises möglich – außer extensive Streuobstwiesen“, ergänzt er. Die Fördergebietskulisse ist auf der Kreis-Website hinterlegt: https://geoportal.kreislippe.de/geoportal/application/kulturlandschaftsprogramm

Die Förderung auf Dauergrünland- und Biotoppflächen unterteilt sich wiederum in die extensive Bewirtschaftung durch eine naturschutzangepasste Mahd oder Beweidung. Die turnusmäßige Pflege von Heckenstrukturen, sofern es sich um Landschaftselemente handelt, umfasst primär das abschnittsweise „Auf-den-Stock-setzen“ und die Nachpflanzung von bestehenden Hecken. Die Pflege von Obstbäumen auf extensiven Streuobstwiesen beinhaltet weiterhin das turnusmäßige, fachgerechte Schneiden von bestehenden Obstbäumen sowie Ergänzungspflanzungen von abgängigen Obstbäumen.

„Ackerpakete umfassen die kleinteilige Anlage und Bewirtschaftung von bis zu circa 0,5 Hektar Größe extensiv bewirtschafteter Flächen auf Ackerland, etwa in Form eines Getreidepakets mit doppelter Saatreihe oder Ernteverzicht oder einer Acker- oder Blühbrache“, sagt Daniel Telaar, Leiter der unteren Naturschutzbehörde. Eine Förderung ist bei fachlicher Eignung der Flächen  ungeachtet der vorgenannten Gebietskulisse kreisweit möglich.

Die Antragsfrist für die Teilnahme am diesjährigen Vertragsnaturschutzprogramm endet am 30. Juni 2024. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel fünf Jahre. Die untere Naturschutzbehörde bittet darum, die Fördervoraussetzungen der entsprechenden Flächen vor Antragsstellung abzustimmen. Diese Voraussetzungen sind ebenfalls auf der Kreis-Website hinterlegt:  https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov?ansicht=dienstleistung&eintrag=304.  Die Antragstellung selbst erfolgt über das ELAN-Programm der Landwirtschaftskammer.

Bei Rückfragen steht Tobias Kleingödinghaus, Ansprechpartner für den Vertragsnaturschutz, zur Verfügung: 05231 62 6390, ed.ep1714758332pil-s1714758332ierk@1714758332suahg1714758332nideo1714758332gniel1714758332k.t1714758332.