,

Antrag für Jagdscheinverlängerung ab Dezember 2025 möglich

Geänderte rechtliche Vorgaben verlängern die Bearbeitungszeit

Wer einen zum 31. März 2026 gültigen Jagdschein besitzt und diesen verlängern möchte, muss aufgrund umfassender Gesetzesänderungen mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Daher sollten die Jagdscheinverlängerungen bereits ab Dezember 2025 beantragt werden. Dies ist der frühstmögliche Zeitpunkt, ab dem die Untere Jagdbehörde des Kreises Lippe aufgrund rechtlicher Vorgaben entsprechende Anträge bearbeiten darf.  

Durch eine umfassende Gesetzesänderung im Bundesjagdgesetz und Waffengesetz im Oktober 2024 ist die Prüfung der Jagdscheinverlängerungen umfangreicher als zuvor. Diese erfolgt seither nicht mehr nur durch die Untere Jagdbehörde, sondern auch durch die Waffenbehörde. Diese Gesetzesänderungen haben teils erhebliche Verlängerungen der Bearbeitungszeiten zur Folge. Daher empfiehlt die Untere Jagdbehörde den betroffenen Jägerinnen und Jägern, bereits im Dezember 2025 einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Diese schon jetzt einzureichen, führt leider nicht zu einer schnelleren Bearbeitung, da die Anträge erst ab Dezember geprüft werden dürfen.

Bei Fragen ist die untere Jagdbehörde unter Tel. (05231) 62-7929 sowie über per E-Mail an diese Email  zu erreichen. Alle Informationen zum Verfahrensablauf sowie das Antragsformular sind auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden (Stichwortsuche „Jagdschein“).