Grundsteuer soll leicht steigen
In einer knappen Abstimmung mit 7:6-Stimmen hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Augustdorf empfohlen, die Grundsteuer leicht anzuheben. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Hebesteuersätze für die Grundsteuer auf den „fiktiven Hebesatz“ des Landes NRW anzuheben. Für ein normales Einfamilienhaus bedeutet dies eine Mehrbelastung von 8,50 Euro im Jahr.
„In der Berechnung der Schlüsselzuweisung wird die Steuerkraft auf Basis der fiktiven Hebesätze berechnet. Im Bereich der Grundsteuerhebesätze ergibt sich für Augustdorf eine Schlechterstellung durch die Differenz der Hebesätze“, begründet die Verwaltung die Anhebung der Sätze. Die Gemeinde Augustdorf würde ansonsten im kommenden Jahr um 23.000,00 Euro schlechter gestellt werden und damit weniger Schlüsselzuweisungen erhalten.
Die DBA-Fraktion kritisierte den Beschlussvorschlag. Dieser sei nicht ausführlich genug gewesen. „Als ehrenamtliche Politiker haben wir nicht die Zeit, uns so ausführlich mit der Thematik zu beschäftigten“, erklärte Fraktionsvorsitzender Lutz Müller im Ausschuss. Auch sei von der DBA-Fraktion bereits vor längerer Zeit schriftlich gefordert worden, dass die Sitzungsvorlagen genauer auf die Hintergründe eingehen. Kämmerer Patrick Hermann nahm sich der Kritik an und entschuldigte sich dafür. Er werde bei der Erstellung von Vorlagen zukünftig darauf achten, dass diese ausführlicher seien.
Die DBA-Fraktion wolle zudem auch die Bürgerschaft nicht zusätzlich belasten. Auch kleine Beträge sollten vermieden werden. Für die Fraktion erschließe sich nicht, warum ein solcher Beschluss nun gefasst werden solle. Auch Roger Ritter (FDP) ging es ähnlich. „Es war bisher üblich, dass die Hebesätze im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden“, so Ritter. Er bevorzuge deswegen eine Beratung Anfang 2024. Dies hielt Kämmerer Hermann nicht für sinnvoll. Von den erwarteten Mehreinnahmen von 23.000,00 Euro würden dann rund 7.000,00 Euro für die Versendung der neuen Bescheide benötigt werden. „Ich empfehle: Entweder sie fassen den Beschluss jetzt oder gar nicht.“
Zustimmung für den Beschluss kam von SPD, CDU und FWG. „Eine Beratung Anfang 2024 halte ich nicht für sinnvoll, weil wir im Laufe des Jahres aufgrund der Grundsteuerreform nochmal über das Thema beraten müssen“, so Mats Uffe Schubert (SPD). Es sei allerdings notwendig, damit Augustdorf bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nicht benachteiligt wird. Aus diesem Grund werde die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag folgen. Ähnlich äußerten sich auch CDU und FWG. Dennis Marx (FWG) verdeutlichte, dass die Fraktion grundsätzlich lieber schwächere Personen entlasten würde. Allerdings sehe die FWG-Fraktion aufgrund der Ausführungen der Verwaltung die Notwendigkeit.
Die DBA-Fraktion verwies im Rahmen der Diskussion auch auf Urteile der Finanzgerichte in Reinland-Pfalz. Hier sei kürzlich entschieden worden, dass die Grundsteuerbescheide nach dem neuen Recht unwirksam sind. „Die Richter bezweifeln offen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer“ erklärte Lutz Müller. Nach aktuellem Stand muss die Gemeinde Augustdorf allerdings mit der Einführung der neuen Grundsteuer ab 2025 planen, erwiderte Mats Uffe Schubert. Hierbei werde es auch dazu kommen, dass einige Grundstückseigentümer weniger und andere deutlich mehr zahlen müssten. „Die neue Grundsteuerreform basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches eine neue Regelung bis 2025 gefordert hat“, so Schubert.
Auch Kämmerer Patrick Hermann sei gespannt, wie sich das Thema weiterentwickelt. Auf Basis einer Kalkulation, welche das Rechenzentrum aktuell erstelle, werde die Gemeindeverwaltung auch die Auswirkungen auf einzelne Grundstücke betrachten. „Grundsätzlich erhalten wir einen einkommensneutralen Hebesatz mitgeteilt. Wie wir damit umgehen, wird sich dann zeigen“, so Hermann. Diese Thematik werde im kommenden Jahr durch Politik und Verwaltung betrachtet werden müssen.
Am Ende stimmten Bürgermeister, SPD, CDU und FWG für die Empfehlung an den Gemeinderat, die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) von 220 auf 259 Hebesatzpunkte und die Grundsteuer B („normale Hausbesitzer“) von 494 auf 501 Hebesatzpunkte zu erhöhen. DBA- und FDP-Fraktion stimmten dagegen.