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Augustdorf, Politik

Bericht aus den Ausschüssen der Gemeinde Augustdorf aus KW 47

p.warkentin

Haushalt 2025: Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer

Im Haupt- und Finanzausschuss berichtete Kämmerer Patrick Herrmann über die aktuelle Entwicklung des Haushalts 2025. Die Gemeinde war mit einem geplanten Defizit von rund 3 Millionen Euro in das Jahr gestartet. Die Gewerbesteuer entwickelt sich jedoch deutlich besser als erwartet: Statt der veranschlagten 9,4 Millionen Euro liegen die Einnahmen derzeit bei rund 16,8 Millionen Euro.

Nach Bereinigungen ergibt sich somit ein mögliches Plus von rund 4 Millionen Euro (ohne Rückstellungen). Herrmann wies zugleich auf Risiken hin, da ein großer Gewerbesteuerzahler den wesentlichen Anteil der Einnahmen ausmacht. Eine ABC-Analyse zeigte, dass rund 90 Prozent des Gewerbesteueraufkommens auf etwa ein Dutzend Betriebe entfallen, wobei ein einzelner Betrieb besonders stark ins Gewicht fällt.

Neben den Mehreinnahmen tragen Einsparungen bei Personal- und Sachaufwendungen zur Verbesserung des Ergebnisses bei. Unbesetzte Stellen, hoher Krankenstand sowie geringere Sachkosten sorgen dafür, dass der eingeplante globale Minderaufwand von 220.000 Euro voraussichtlich übertroffen wird. Dadurch wird das Ergebnis verbessert, ohne auf rein buchhalterische Kürzungen zurückzugreifen.

Altschulden und Landesprogramm

Zum landesweiten Altschuldenprogramm erläuterte Herrmann, dass die Gemeinde fristgerecht einen Antrag gestellt hat. Auf Basis der gesetzlichen Berechnung ergibt sich ein relevant anzurechnender Kassenkreditbestand von 1,376 Millionen Euro. Der übermäßige Anteil von etwas mehr als 300.000 Euro kann zur Hälfte durch das Land übernommen werden – rund 150.000 Euro.

Nach einem positiven Bescheid will die Verwaltung prüfen, ob eine vorzeitige Ablösung des derzeit zinslosen Kassenkredits oder die Anlage überschüssiger Liquidität wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Empfehlung soll auf Basis aktueller Zins- und Marktdaten erfolgen.


Bilanzierungshilfe: Gemeinde verteilt Corona- und Ukraine-Lasten auf 50 Jahre

Der Ausschuss beriet zudem über den Umgang mit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz. Zwischen 2020 und 2023 angesammelte Belastungen – insgesamt 872.254,45 Euro – können entweder sofort vollständig mit dem Jahresüberschuss verrechnet oder über 50 Jahre abgeschrieben werden. Die Verwaltung empfahl die 50-jährige Abschreibung.

Die jährliche Belastung läge damit bei rund 17.445 Euro. Herrmann verwies auf Generationengerechtigkeit sowie auf die volatile Ertragslage aufgrund der Gewerbesteuerabhängigkeit. Abgezinst entspräche die jährliche Rate heute etwa 5.000 Euro bzw. rund 50 Cent pro Einwohner.

Debatte im Ausschuss

In der anschließenden Diskussion wurden unterschiedliche Akzente gesetzt, bei insgesamt breiter Zustimmung zur Verwaltungslinie:

  • Lutz Müller (DBA) merkte an, dass 17.000 Euro angesichts des Gesamtetats kein hoher Betrag seien. Er fragte, ob bei guter Haushaltslage künftig schneller getilgt werden könne. Herrmann erklärte, dass es sich zunächst um die Grundentscheidung für einen Tilgungsmodus handele. Außerplanmäßige Tilgungen seien später möglich, wenn gesetzlich zulässig.
  • Wolfgang Huppke (CDU) bezeichnete die 50-jährige Abschreibung als eine Art „zinslosen Kredit“, den die Gemeinde sinnvoll nutzen könne, um Investitionen – etwa in Schulen – nicht durch zusätzliche Darlehen zu belasten.
  • Mats Uffe Schubert (SPD) kritisierte die Bilanzierungshilfe grundsätzlich als „Taschenspielertrick“ und verwies auf haushaltsrechtliche Prinzipien. Dennoch sah auch er die Risiken der Gewerbesteuerentwicklung und wollte keine zukünftigen Haushaltsausgleiche gefährden. Er schlug eine Ergänzung vor: Die Gemeinde solle das Ziel formulieren, die Abschreibungsdauer nach Möglichkeit zu verkürzen und spätestens nach zehn Jahren zu überprüfen.

Der Ausschuss empfahl dem Rat schließlich einstimmig, die Bilanzierungshilfe über 50 Jahre abzuschreiben – einschließlich des SPD-Prüfauftrags.


Gemeindewerke: Große Investitionen stehen an

Die Gemeindewerke Augustdorf legten ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 vor. Der Abschluss weist einen Jahresüberschuss von 43.915,56 Euro aus – etwa 60 Prozent weniger als im Vorjahr, aber deutlich besser als der geplante Fehlbetrag von 40.300 Euro. Höhere Umsatzerlöse und geringere Aufwendungen wirkten sich positiv aus. Die Bilanzsumme sank um 4,27 Prozent auf 13,15 Millionen Euro, während die Eigenkapitalquote von 59,74 auf 61,77 Prozent stieg.

Investitionen und Planung

Die Investitionen gingen 2024 deutlich zurück (333.000 Euro statt 631.000 Euro). Für 2025 sind jedoch erhebliche Investitionen geplant: Insgesamt 2,911 Millionen Euro, verteilt auf die Wasserversorgung (1,82 Mio.) und die Abwasserbeseitigung (1,091 Mio.). Die Finanzierung soll größtenteils über Darlehen erfolgen.

Entwicklung der Betriebszweige

  • Wasserversorgung: Trotz leicht gestiegener Absatzmenge sanken die Umsatzerlöse infolge einer Gebührensenkung. Materialkosten gingen deutlich zurück, Instandhaltungskosten stiegen. Der Jahresfehlbetrag beträgt 57.394,74 Euro.
  • Abwasserbeseitigung: Positive Entwicklung mit höheren Erlösen durch mehr Schmutzwasser, Flächenzuwächse und Gebührenanpassungen. Eine neue Kostenüberdeckung von 25.545,96 Euro wurde festgestellt.
  • Photovoltaik: Kleiner Überschuss von 5.690,06 Euro.

Herausforderungen

Zu den Herausforderungen zählen die laufende Optimierungsphase der solaren Klärschlammtrocknung, notwendige Investitionen in die Kläranlage (Fertigstellung frühestens 2028) sowie mögliche steigende Wasserverbräuche infolge des Klimawandels.

Beschlüsse

Der Betriebsausschuss empfahl dem Rat einstimmig:

  • den Jahresabschluss festzustellen,
  • eine Ausschüttung von 108.000 Euro an die Gemeinde vorzunehmen,
  • den Restbetrag aus der Rücklage zu entnehmen,
  • und der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen.
26. November 2025
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