Augustdorf beschließt neue Gebühren für 2026

Abfallentsorgung teurer, Straßenreinigung günstiger

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung für das Jahr 2026 beraten. Während die Abfallgebühren im kommenden Jahr teilweise steigen, können die Straßenreinigungsgebühren gesenkt werden. Die entgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat am 11.12.2025.

Abfallgebühren: Steigende Kosten – vor allem bei Biotonnen

Die turnusmäßige Neukalkulation der Abfallgebühren führte zu Anpassungen bei Einwohnerzahlen, Behältermengen und den angelieferten Abfallfraktionen. Zudem steht 2026 kein ausgleichsfähiger Gebührenüberschuss aus Vorjahren zur Verfügung, sodass Bürgerinnen und Bürger nicht entlastet werden können.

Die Grundgebühr sollen sich leicht um 60 Cent auf 27 Euro erhöhen. Die Gebühren für graue Restmülltonnen sollen dagegen unverändert bleiben. Deutliche Steigerungen sollen sich jedoch bei der Biotonne ergeben:

  • 40 Liter: +1,20 Euro auf 24,00 Euro
  • 60 Liter: +1,80 Euro auf 36,00 Euro
  • 80 Liter: +2,40 Euro auf 48,00 Euro
  • 120 Liter: +3,60 Euro auf 72,00 Euro
  • 240 Liter: +7,20 Euro 144,00 Euro

Auch die Sommerbiotonnen (April bis November) sollen je nach Größe um 1,60 bis 4,80 Euro teurer werden. Eine Ausnahme bildet der große 1.100-Liter-Container, dessen Gebühr um 48 Euro auf 1.200 Euro jährlich sinken soll.

Straßenreinigung: Gebühren sinken trotz höherer Aufwendungen

Parallel wurden auch die Straßenreinigungsgebühren für 2026 beraten. Obwohl die Kosten für Winterdienst und Reinigung – etwa durch höhere Tariflöhne und Inflation – steigen, sollen die Gebühren reduziert werden. Grund dafür sind Überschüsse aus Vorjahren, die zur Stabilisierung eingesetzt werden.

Die neuen Gebühren pro Frontmeter sollen lauten:

  • Straßenverzeichnis A: 1,35 € (–0,25 €)
  • Straßenverzeichnis B: 0,69 € (–0,11 €)
  • Straßenverzeichnis C: 0,35 € (–0,05 €)

Zudem wurden im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets Ahornstraße neue Straßen in die Verzeichnisse aufgenommen. Die veranlagte Straßenlänge steigt dadurch auf 75.538 Meter.

Zwei gegensätzliche Entwicklungen

Während Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Straßenreinigung im kommenden Jahr entlastet werden, müssen sie für die Abfallentsorgung – insbesondere für die Biotonne – tiefer in die Tasche greifen. Beide Satzungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Text: m.schubert