Augustdorf bestätigt Gültigkeit der Bürgermeister- und Kommunalwahl 2025

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Augustdorf hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 die Rechtmäßigkeit sowohl der Bürgermeisterwahl vom 28. September 2025 als auch der Kommunalwahl vom 14. September 2025 bestätigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, beide Wahlen offiziell für gültig zu erklären.

Keine Einsprüche – keine Unregelmäßigkeiten festgestellt

Zur Bürgermeisterwahl stellte der Wahlausschuss bereits am 29. September 2025 das endgültige Ergebnis fest; die öffentliche Bekanntmachung folgte am 30. September. Innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Einspruchsfrist von einem Monat gingen keinerlei Beanstandungen ein. Weder mangelnde Wählbarkeit eines Kandidaten noch Unregelmäßigkeiten bei Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wurden festgestellt.

Auch für die Kommunalwahl 2025 ergab die Vorprüfung keine Auffälligkeiten. Der Wahlausschuss hatte das Ergebnis am 16. September festgestellt und einen Tag später veröffentlicht. Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz ist der Gemeinderat verpflichtet, über die Gültigkeit zu entscheiden – entweder aufgrund eingegangener Einsprüche oder von Amts wegen. Da weder Verstöße gegen Wählbarkeit noch Fehler im Wahlablauf oder bei der Ergebnisfeststellung festgestellt wurden, sieht der Ausschuss keine Grundlage für eine Ungültigerklärung oder Wiederholungswahl.

Empfehlung: Beide Wahlen sind gültig

Der Wahlprüfungsausschuss kommt damit zu dem Ergebnis, dass keiner der gesetzlichen Ungültigkeitsgründe vorliegt. Dem Gemeinderat wird daher empfohlen, sowohl die Bürgermeisterwahl als auch die Kommunalwahl offiziell für gültig zu erklären.

Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in einer seiner nächsten Sitzungen.

Text: m.schubert